bb) Was die Psyche anbelangt, nennt der Bericht K.________/L.________ vom 20. Juni 2008 (IV-Akten, S. 79 ff.) eine posttraumatische Belastungsstörung (F 43.1) sowie eine mittelgradige depressive Episode (F 32.1). Die bisherige Arbeit sei nicht mehr zumutbar. Dagegen bestehe in einer leichten, angepassten Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 30–40%. Im Folgebericht vom 30. März 2009 (IV-Akten, S. 112 ff.) werden die Diagnosen geändert und von einer rezidivierenden depressiven Störung mit somatischen Syndrom (F 33.01; wohl F 33.1, gegenwärtig mittelgradige Episode) sowie einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung (F 45.4) ausgegangen, weshalb keine Arbeit mehr zumutbar sei.