aa) In somatischer Hinsicht liegt gemäss dem Hausarzt Dr. med. G.________, Facharzt FMH für Allgemeine Innere Medizin, ein Fibromyalgie-Syndrom vor. In einer angepassten Tätigkeit bestehe eine vollständige Arbeitsfähigkeit. Die Beschwerdeführerin sei bei Dr. med. H.________, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, in Behandlung, welcher diese an lic. phil I.________, Ethnopsychologin, delegiert habe (Bericht vom 25. Mai 2008, IV-Akten, S. 27 ff.). Am 9. Juli 2009 (IV-Akten, S. 140 f.) geht der Hausarzt von einer allgemeinen Verschlechterung aus, weshalb noch eine Belastbarkeit von täglich 4 Stunden vorliege.