b) Die IV-Stelle ihrerseits ist der Ansicht, das E.________-Gutachten diskutiere die vom behandelnden Psychiater gestellten Diagnosen. Die Problematik bestehe in der Uneinigkeit der Ärzte, in dem zum Teil von einer Fibromyalgie und zum Teil von einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung gesprochen werde. Die Förster-Kriterien seien zu verneinen. c) Nach übereinstimmender Meinung der Ärzte war eine als Mobbing empfundene Situation am Arbeitsplatz Auslöser für die Probleme der Beschwerdeführerin, was am 9. April 2007 zu einer psychischen Dekompensation führte.