a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, weder die E.________ noch die IV-Stelle hätten sich mit den Berichten des behandelnden Psychiaters auseinandergesetzt. Zudem seien die Förster- Kriterien in Bezug auf die Fibromyalgie klar erfüllt. Sie sei keine Simulantin, sondern zeige, wie bereits anlässlich der Abklärung im D.________ gesehen, einen starken Durchhaltewillen. So arbeite sie seit Mai 2011 in einem 20%-Pensum an der kolumbianischen Botschaft.