Mit Verfügung vom 18. Januar 2013 wird das URP-Gesuch gutgeheissen und Fürsprecher Ulrich Bühler zum amtlichen Rechtsbeistand ernannt. In ihren Bemerkungen vom 16. August 2013 hält die IV-Stelle an ihrer Verfügung fest und beantragt die Abweisung der Beschwerde. Die vom E.________-Gutachten festgehaltenen Diagnosen würden von den behandelnden Ärzten nicht kritisiert. Demgegenüber bestehe eine Divergenz in Bezug auf die Auswirkungen der gesundheitlichen Probleme auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit.