Am 4. März 2010 ordnete die IV-Stelle eine pluridisziplinäre Begutachtung (Allgemeine Medizin, Rheumatologie, Psychiatrie) bei der E.________ in F.________ an. Aus dem Gutachten ergab sich, dass sowohl die bisherige wie auch eine angepasste Tätigkeit im Vollpensum bei einer um 20% verminderten Leistungsfähigkeit zumutbar sei. Mit Verfügung vom 18. Oktober 2012 lehnte die IV-Stelle den Anspruch auf eine Invalidenrente, unter Anwendung der gemischten Methode (globaler Invaliditätsgrad von 15%) ab. Ebenso wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (nachfolgend: URP-Gesuch) abgewiesen.