{"Signatur": "FR_TC_011", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2014-12-16", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_011_605-2012-442_2014-12-16.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/605_2012_442_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641616ab38cbcfac43f262d8d47a782b0b3013a0b5ba53590504239577dbc7b18e8c8917cedbd80ee9d8922a2a08ebe52b1&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641616ab38cbcfac43f262d8d47a782b0b3013a0b5ba53590504239577dbc7b18e8c8917cedbd80ee9d8922a2a08ebe52b1&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=605_2012_442", "Checksum": "a3079fa71533dfa65554085744283da7"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["605 2012 442"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe 16.12.2014 605 2012 442"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales 16.12.2014 605 2012 442"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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April 2010 [IV-Akten, S. 241 ff.]), stellt die Beschwerdeführerin ein\nGanzkörpersyndrom in den Vordergrund und erwähnt auch Suizidgedanken. Bei ihren\nAusführungen gestikuliere sie stark und nehme keine Schonsitzhaltung ein. Als einzige Diagnose\nmit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit nennt er eine leichte depressive Episode bei\nrezidivierender depressiver Störung (F 33.0). Der formale Gedankengang sei anlässlich der\nUntersuchung zu keiner Zeit depressiv gehemmt. Ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sei die\nhistrionische Schmerzverarbeitungsstörung mit sekundärer Symptomausweitung und\nSelbstlimitierung bei histrionisch akzentuierter Persönlichkeit. Die Kriterien für eine anhaltende\nsomatoforme Schmerzstörung seien nicht erfüllt. So bestehe keine wesentliche psychische\nKomorbidität und auch ein primärer Krankheitsgewinn liege nicht vor. Dafür würden psychosoziale\nFaktoren (unbefriedigend erlebte familiäre Situation) eine Rolle spielen. Es liege eine massive\nDiskrepanz zwischen der geschilderten Schmerzsymptomatik sowie den sehr lebhaften\nausdrucksreichen Bewegungsabläufen vor. Aus rein psychischer Sicht bestehe eine um 20%\nverminderte Leistungsfähigkeit.\n\nFür Dr. med. N.________, Facharzt FMH für innere Medizin und Rheumatologie (rheumatologisches Zusatzgutachten vom 30. April 2010 [IV-Akten, S. 234 ff.]) ist das vorhandene Weichteilschmerzsyndrom mit einer Fibromyalgie vereinbar. Differentialdiagnostisch könne auch von einer\nanhaltenden somatoformen Schmerzstörung gesprochen werden, soweit eine entsprechende psychische Komorbidität vorliege. Die Beschwerdeführerin wirke leidend mit einer Neigung zur Übertreibung und einem leichten Schonhinken. Sie zeige ausgedehnte Weichteildruckdolenzen, teils\nbereits auf oberflächlichsten Druck. Bei den peripheren Gelenken seien keine alltagsrelevanten\nBewegungseinschränkungen eruierbar und beim Rücken ergebe sich keine Nervenkompression.\nAus rein rheumatologischer Beurteilung bestehe eine leichte bis mittelgradige Reduktion der zumutbaren Belastbarkeit der LWS für rückenbelastende Tätigkeiten sowie eine Reduktion der allgemeinen Leistungsfähigkeit im Rahmen des generalisierten Weichteilschmerzsyndroms von 20%.\nDies sei durch spezielle Trainingstherapien korrigierbar.\n\nGemäss Dr. med. O.________, Facharzt FMH für Allgemeine Innere Medizin (Hauptgutachten\nvom 10. Juni 2010 [IV-Akten, S. 248 ff.]) beschreibt die Beschwerdeführerin ihre körperlichen\nFähigkeiten sehr negativ. Zudem wirke sie demonstrativ bekümmert, stark auf ihre Beschwerden\nfixiert und sich selbst limitierend. Auch anlässlich seiner Untersuchung ergaben sich extreme\nSchmerzäusserungen auf leichten Druck und Berührung. Als Diagnosen mit Auswirkungen auf die\nArbeitsfähigkeit werden ein generalisiertes Weichteil-Schmerzsyndrom, ein lumbospondylogenes\nSyndrom mechanisch-degenerativer Genese und eine leichte depressive Episode bei rezidivierender depressiver Störung (F33.0) genannt. Ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit seien namentlich der SLE, welcher weit weniger relevant sei als das Weichteilschmerzsyndrom sowie die\nhistrionische Schmerzverarbeitungsstörung. Sowohl die bisherige als auch eine angepasste Tätigkeit sei im Vollpensum bei einer um 20% eingeschränkten Leistungsfähigkeit zumutbar. Er wiederholt die in den Zusatzgutachten genannten Therapievorschläge.\n\ndd) Im weiteren Verlauf ergaben sich für Dr. med. J.________ am 28. September 2010 (IV-\nAkten, S. 287) keine Änderungen und er verwies auf seinen Vorbericht vom November 2009.\n\nDer neue Hausarzt Dr. med. P.________, Facharzt FMH für Allgemeine Innere Medizin, erklärt am\n10. Mai 2011 (IV-Akten, S. 358 ff.), es liege ein klinisch undifferenziertes ausgeweitetes\nKantonsgericht KG\n\nSeite 7 von 12\n\nSchmerzsyndrom im Sinne einer Fibromyalgie vor. Er attestierte keine Arbeitsunfähigkeit. Es\nwürden keine Einschränkungen geistiger oder psychischer Art vorliegen. Er überwies die Beschwerdeführerin an Dr. med. Q.________, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und\nRheumatologie. Gemäss diesem besteht keine Diagnose mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Sowohl die Fibromyalgie als auch der SLE seien ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit.\nDie Beschwerdeführerin gebe Schmerzen am ganzen Körper, insbesondere an den Interphalan-\ngeal- und Fingergrundgelenken an. Während der Untersuchung sei sie stöhnend, jammernd, und\nreagiere inadäquat auf kleinste Reize. Es bestehe eine auffällige Inkonsistenz zwischen dem kräftigen Händedruck bei der Begrüssung und der demonstrierten Faustschlusskraft. Die Wirbelsäule\nsei ohne grössere Einschränkungen, die peripheren Gelenke hätten alle eine normale Motilität\nohne fassbare Gelenkschwellungen. Aufgrund der erfassten klinischen Befunde würden keine\nhöhergradigen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen bestehen, welche die\nArbeitstätigkeit limitieren würden (Bericht vom Mai 2011; IV-Akten, S. 362 ff.).\n\nAm 28. Oktober 2011 (IV-Akten, S. 395 f.) bestätigt Dr. med. P.________, eine angepasste\nTätigkeit sei im Vollpensum möglich. Dr. med. Q.________ seinerseits vermerkt am 25. November\n2011 (IV-Akten, S. 479) einen Normalbefund in Bezug auf die Finger- und Handgelenke.\n\n"}