III. Rechtsanwältin Nathalie Weber-Braune wird im Rahmen der gewährten vollständigen unentgeltlichen Rechtspflege (Verfügung vom 27. Mai 2013) eine Entschädigung, inklusive der Auslagen, von 1‘589.70 Franken, zuzüglich des Betrages der Mehrwertsteuer von 127.20 Franken (8 Prozent von 1‘589.70 Franken), zugesprochen. Diese ist vom Staat zu übernehmen.