in seinem Gutachten vom 7. September 2006 kam das D.________, Klinik und Poliklinik für Angiologie, zum Schluss, dass mit regelrechter Kompressionstherapie und Kurzzugverband, Lymphdrainage bis zur kompletten Abschwellung und nachher konsequentem Tragen von Kompressionsstrümpfen der Klasse II bis zum Kniegelenk nach Abheilung der Ulzerationen eine 100-prozentige Arbeitsfähigkeit aus angiologischer Sicht möglich sein sollte (Vorakten S. 314). Seither hat sich die Situation zunehmend verschlechtert, was auch vom behandelnden Wundpfleger H.________ beschrieben wird. Entsprechend kam der Gutachter der B._____