Schliesslich attestierte auch Dr. med. K.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, dem Beschwerdeführer wiederholt eine Arbeitsunfähigkeit von 100 Prozent. Er führte aus, die in der Expertise aufgeführte Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung sowie seine Diagnose betreffend die Affektivstörung und das kognitive Defizit seien ausreichend für eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit aus psychiatrischer Sicht. Dabei verkennt er, dass alleine aus einer Diagnose noch nicht auf die Arbeitsfähigkeit des Exploranden geschlossen werden kann; vielmehr kommt es auf das konkrete Ausmass der Beeinträchtigung an, welches von Explorand zu Explorand erheblich variieren kann.