Es bestehe jedoch eine reduzierte Fähigkeit, zielgerichtete Aktivitäten über längere Zeit aufrecht zu erhalten. Dies sei bedingt durch die leicht vorhandenen Konzentrations- und Gedächtnisstörungen. Der Beschwerdeführer müsse für die Arbeit eine gewisse Willensanstrengung vollbringen und ermüde rascher. Er arbeite auch langsamer und benötige vermehrt Pausen, beispielsweise 10 Minuten Pause nach 30 Minuten Arbeit (Vorakten S. 537 f.).