hielt in seinem Gutachten hierzu fest, dass relevante Diskrepanzen im Vergleich zu früheren fachpsychiatrischen Beurteilungen nicht vorliegen würden. Alle Gutachter und Berichterstatter seien sich einig, dass eine Persönlichkeitsstörung vorliege. Aufgrund der Vielfalt aller Symptome lasse sich eine singuläre spezifische Persönlichkeitsstörung nicht eindeutig diagnostizieren. Eine gemischte Persönlichkeitsstörung erscheine am sinnvollsten, da keine Persönlichkeitsstörung eindeutig vorherrsche, diese Diagnose sei bereits im Bericht des G.________ und von Dr. med. K.________ in der Diagnosenliste aufgeführt.