Am 30. Oktober 2012 nahm Dr. med. K.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, zum Gutachten Stellung. Die in der Expertise aufgeführte Diagnose (kombinierte Persönlichkeitsstörung) und seine Diagnose betreffend die Affektivstörung und das kognitive Defizit seien ausreichend für eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit aus psychiatrischer Sicht. Die vom Gutachter erwähnte fortgeschrittenen Chronifizierung und die fragliche Prognose würden im Widerspruch stehen zu der von ihm erwähnten Arbeitsfähigkeit von 50 Prozent. Der Gutachter lasse alles vom „guten Willen“ des Beschwerdeführers abhängen.