Aus psychiatrischer Sicht erlaube die beim Beschwerdeführer bestehende Verlangsamung des Denkens, die verminderte Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit und das Gedankenkreisen ebenfalls eine 50- prozentige Arbeitsfähigkeit. Aus gesamtmedizinischer Sicht bestehe für sämtliche wechselbelastende Tätigkeiten ohne feinmotorische Anforderungen an die linke Hand, ohne Notwendigkeit eines stresserzeugenden Verkehrs mit Kunden/innen und Kollegen/innen, für Tätigkeiten ohne Sturzgefahr oder an gefährlichen Maschinen eine zumutbare Arbeitsfähigkeit von 50 Prozent.