Der Konsum psychotroper Substanzen habe sich vor dem Hintergrund dieser Persönlichkeitsstörung entwickelt. Beim Beschwerdeführer bestehe eine erhebliche Verlangsamung des Denkens, eine verminderte Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, ein Gedankenkreisen, wobei die Verlangsamung am ehesten auf eine kumulative Wirkung aller verschriebenen Substanzen und Langzeitschäden eines jahrelangen Drogenkonsums zurückgeführt werden könne. Aus psychiatrischer Sicht bestehe für sämtliche Tätigkeiten eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von 50 Prozent.