Aus angiologischer Sicht bestehe für eine wechselbelastende Tätigkeit ohne längeres Stehen eine zumutbare Arbeitsfähigkeit von 50 Prozent. Da die Hautläsionen an den Unterschenkeln beidseits selbst induziert seien, werde die hierdurch bedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit unter der psychiatrischen Beurteilung der Arbeitsfähigkeit subsummiert.