Er leide unter massivem Hyperarousal, Flashbacks mit Ängsten, massiven Ängsten um seine physische Integrität, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, „numbing“, was sich negativ auf die Aufmerksamkeit, Konzentration und Frustrationstoleranz auswirke. Das offenbar unbedingt notwendige Verdrängen gelinge kaum, ebenso wenig das Aufarbeiten. Der Beschwerdeführer sei seit dem Jahr 2008 bis heute zu etwa 80 Prozent arbeitsunfähig (Vorakten S. 462 ff.).