a) Die letzte materiell-rechtliche Verfügung der Vorinstanz datiert vom 24. August 2007 (Revisionsgesuch vom 22. Oktober 2004). Darin wurde dem Beschwerdeführer eine medizinische Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent attestiert und ihm – gestützt auf einen IV-Grad von 53 Prozent – eine halbe Invalidenrente zugesprochen (Vorakten S. 379 ff.). Die IV-Stelle stützte sich dabei auf die vom RAD-Arzt Dr. med. C.________, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin FMH, am 8. Mai 2006 empfohlene (Vorakten S. 298 f.) und von der IV-Stelle am 19. Mai 2006 (Vorakten S. 305 ff.) in Auftrag gegebene angiologisch-psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers.