3. Eingangs ist festzustellen, dass die Verwaltung auf das Revisionsgesuch eingetreten ist – was vom Gericht nicht zu beanstanden ist – und das Gesuch materiell geprüft hat. Strittig und zu prüfen ist, ob sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers verschlechtert hat und er daher Anspruch auf eine ganze Rente der IV hat. Zeitlicher Ausgangspunkt für die Beurteilung der anspruchserheblichen Änderung des Invaliditätsgrades ist die letzte materiell-rechtliche Verfügung der Vorinstanz vom 24. August 2007.