Anlässlich der ambulanten Behandlung vom 6. August 2013 sei zusätzlich eine Pilzinfektion in der zentralen Venenblutlaufbahn entdeckt worden. Derartige schwere Komplikationen könnten infolge der chronischen Veneninsuffizienz im Stadium III (nach Widmer) jederzeit wieder auftreten. Die Verschlechterung des physischen Zustandes und die Diabetes-Krankheit hätten die bereits bestehenden psychischen Störungen und Krankheiten noch erschwert; eine 50-prozentige Arbeitstätigkeit sei aufgrund des physischen und psychischen Zustands des Beschwerdeführers nicht denkbar. Kantonsgericht KG Seite 4 von 17