Er habe eine tiefe Beinthrombose erlitten und leide seither unter floriden Ulcera cruris. Seine Gliedmassen seien übersät mit entzündlichen Nekrosen. Die Beinamputation könne nur verhindert werden, weil er täglich von einem Wundspezialisten besucht werde. Mit Verfügung vom 27. Mai 2013 hiess der Instruktionsbeauftragte des Kantonsgerichts das Gesuch um Gewährung der vollständigen unentgeltlichen Rechtspflege für das vorliegende Beschwerdeverfahren gut und ernannte Rechtsanwältin Nathalie Weber-Braune zur amtlichen Rechtsbeiständin des Beschwerdeführers (605 2012 409).