Zur Begründung führte der Beschwerdeführer aus, der Grad seiner Invalidität habe sich seit Rentenbeginn im Jahr 1995 erheblich erhöht. Damals sei ihm allein wegen seines schlechten psychischen Zustands eine hälftige Invalidenrente zugesprochen worden; somatische Aspekte hätten noch keine Rolle gespielt. Seit dem Jahr 2009 habe sich sein psychischer Zustand nochmals verschlechtert, so dass mehrere Ärzte allein aus psychischen Gründen eine 100- prozentige Arbeitsunfähigkeit attestiert hätten. Ausserdem seien massive körperliche Beschwerden hinzugekommen. Er habe eine tiefe Beinthrombose erlitten und leide seither unter floriden Ulcera cruris.