D. Gegen die Verweigerung der Erhöhung der Invalidenrente (Verfügung vom 27. September 2012) erhob der Versicherte, vertreten durch Rechtsanwältin Nathalie Weber-Braune, am 1. November 2012 Beschwerde an das Kantonsgericht Freiburg. Er beantragt, es sei die angefochtene Verfügung der Vorinstanz aufzuheben und ihm eine ganze Invalidenrente auszurichten. Subsidiär sei die Angelegenheit zur Einholung eines zweiten Gutachtens betreffend seine Arbeitsfähigkeit an die Vorinstanz zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.