Die IV-Stelle holte diverse Arztberichte ein und gab am 8. Juni 2011 eine interdisziplinäre Abklärung in Auftrag. Mit Zwischenverfügung vom 16. September 2011 hielt die IV-Stelle an der Abklärungsstelle fest. In der Folge wurde der Versicherte internistisch, psychiatrisch, angiologisch und dermatologisch untersucht. Das interdisziplinäre Gutachten der B.________ datiert vom 3. April 2012.