dies gestützt auf eine angiologischpsychiatrische Begutachtung des Versicherten sowie eine Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes der IV-Stellen Bern/Freiburg/Solothurn, Zweigstelle Freiburg (nachfolgend: RAD), wonach sich sein Gesundheitszustand nicht verschlechtert habe. Es bestehe weiterhin eine Arbeits- und Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent, welche bei einem Invaliditätsgrad von 53 Prozent Anspruch auf die bisherige (halbe) Invalidenrente gebe.