B. Es folgten zahlreiche Revisionsverfahren (von Amtes wegen und auf Gesuch hin), welche aber zu keiner Anpassung der Invalidenrente führten. Am 24. August 2007 bestätigte die IV-Stelle letztmals den Anspruch auf eine halbe Invalidenrente; dies gestützt auf eine angiologischpsychiatrische Begutachtung des Versicherten sowie eine Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes der IV-Stellen Bern/Freiburg/Solothurn, Zweigstelle Freiburg (nachfolgend: RAD), wonach sich sein Gesundheitszustand nicht verschlechtert habe.