Aufgrund dieser Aktenlage schlug der RAD-Arzt am 30. Januar 2012 eine pluridisziplinäre Begutachtung (kardiologisch, rheumatologisch und psychiatrisch) vor. Die IV-Stelle ist dieser Empfehlung nicht gefolgt. So sei aufgrund der Nichtmitwirkung der Beschwerdeführerin die Umsetzung einer umfassenden pluridisziplinären Begutachtung zweifelhaft gewesen. Zudem sei der gewün- Kantonsgericht KG Seite 10 von 11 schte Zweck eines solchen Gutachtens wohl auch nicht erreichbar gewesen, da Experten oftmals nur für die Zukunft mit Sicherheit Prognosen machen könnten und die Beschwerdeführerin im Moment der RAD-Empfehlung 63 Jahre und einen Monat alt gewesen war.