die bisherige Erkenntnis des E.________, wonach die bisherige Tätigkeit – soweit diese in lufthygienisch optimaler Umgebung stattfindet – aus rein pneumologischer Sicht weiterhin möglich ist und sich diesbezüglich in objektiver Sicht einzig leichtgradige Einschränkungen ergeben. Neu leidet die Beschwerdeführerin aber seit Ende 2009 an einer Osteoporose, welche rheumatologisch nie abgeklärt wurde. Weiter besteht ein Verdacht auf eine Angina Pectoris.