Obwohl die Beschwerden seit Jahren vorhanden seien und sich nicht verschlechtert hätten, bleibe die Differentialdiagnose von unstabilen Angor pectoris. Zudem sei die Problematik der Osteoporose und der vorhandenen chronischen Thoraxschmerzen nie aus rheumatologischer Sicht untersucht worden. Die vom Gericht geforderte psychiatrische Abklärung sei notwendig und auch zumutbar. Er schlug deshalb in Ergänzung des vorhandenen aktuellen pneumologischen Gutachtens die Vornahme einer pluridisziplinären Begutachtung (kardiologisch, rheumatologisch, psychiatrisch) vor.