Am 13. Juli 2011 (IV-Akten, S. 399) teilte dieser mit, die Beschwerdeführerin sei nicht erschienen. Sie habe ihn zwei Tage vorher kontaktiert und erklärt, sie wolle zunächst andere medizinische Abklärungen abwarten und die psychiatrische Begutachtung verschieben. Nach der Einholung von weiteren Unterlagen fällte die IV-Stelle am 6. August 2012 ihren Vorentscheid, bestätigt durch die hier streitige Verfügung vom 26. September 2012.