sie dazu aufgefordert, bis zum 10. Dezember 2010 mitzuteilen, ob sie zur Mitarbeit und zur Wahrnehmung der Abklärungstermine bereit sei. Innerhalb der verlängerten Frist teilte sie am 4. Januar 2011 (IV-Akten, S. 366 f.) mit, sie werde den Termin für die pneumologische Abklärung einhalten. Im Übrigen lehne sie den Psychiater strikt ab. Sollte die IV-Stelle weiterhin an diesem festhalten, so verlange sie eine anfechtbare Verfügung. Zudem handle es sich bei der wirtschaftlichen Abhängigkeit eines Experten um einen formellen Ausstandsgrund.