Seite 5 von 11 lung von Gutachten beigezogen wird, lässt nicht auf mangelnde Objektivität und Befangenheit schliessen (Urteil des BGer I 876/06 vom 28. September 2007 Erw. 5.5 mit Hinweisen). Es kann selbst dann nicht von einer Befangenheit ausgegangen werden, wenn der betreffende Gutachter sein Einkommen vollständig durch Gutachtensaufträge der Invalidenversicherung erzielt (Urteil des BGer 9C_67/2007 vom 28. August 2007 Erw. 2.4, bestätigt z. B. in BGE 137 V 210 Erw. 1.3.3 sowie Urteil des BGer 8C_997/2010 vom 10. August 2011 Erw. 2.3).