So leide sie auch an einer Osteoporose. Ferner beantragt sie die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung mit Parteivortrag und –verhör sowie Zeugeneinvernahme. Innerhalb der gesetzten Frist wird der verlangte Kostenvorschuss von 800 Franken beglichen. In ihren Bemerkungen vom 30. Januar 2013 hält die IV-Stelle an ihrer Verfügung fest und beantragt die Abweisung der Beschwerde. So sei es zwar richtig, dass die Auswirkungen der Osteoporose nicht weiter untersucht worden sei, doch sei angesichts der misslungenen Abklärungsversuche sowie des bereits fortgeschrittenen Alters der Beschwerdeführerin eine weitere Abklärung wohl auch nicht zu erreichen gewesen.