In der Folge kam es einzig zum pneumologischen Gutachten. Da A.________ damit ihre Mitwirkungspflichten verletzte, entschied die IV-Stelle auf der Grundlage der vorhandenen Akten und lehnte mit Verfügung vom 26. September 2012, unter Anwendung der gemischten Methode, den Anspruch auf eine Invalidenrente, gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 26%, ab. Kantonsgericht KG Seite 3 von 11