Die Stellungnahme der BVG-Versicherung datiert vom 6. Februar 2015. F. Am 11. Mai 2015 verzichtete der Beschwerdeführer auf die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung. Kantonsgericht KG Seite 5 von 7 Erwägungen 1. a) Die Beschwerde vom 1. Februar 2012 gegen die Verfügung vom 21. Dezember 2011 ist durch einen ordentlich bevollmächtigten Rechtsvertreter form- und fristgerecht bei der sachlich und örtlich zuständigen Beschwerdeinstanz eingereicht worden. Der Beschwerdeführer hat ein schutzwürdiges Interesse daran, dass das Kantonsgericht, II. Sozialversicherungsgerichtshof, prüft, wann sein Anspruch auf eine Invalidenrente entstanden ist.