Die bisherige Tätigkeit sei nicht mehr zumutbar. Bei aller Schwierigkeit einer retrospektiven Beurteilung liessen sich medizinisch-theoretisch keine Gründe eruieren, welche eine dauerhafte Arbeitsfähigkeit von weniger als 80 Prozent begründet hätten. Angepasste Tätigkeiten seien dem Versicherten in einem zeitlichen Rahmen von 8 Stunden pro Tag zumutbar. In diesem Rahmen sei der Versicherte voll leistungsfähig.