In der Folge holte die IV-Stelle diverse ärztliche Berichte ein und gab am 3. März 2004 den Auftrag für eine interdisziplinäre Abklärung. In der Folge wurde der Versicherte psychiatrisch, neurologisch, rheumatologisch und infektiologisch begutachtet. Im interdisziplinären Gutachten vom 18. Februar 2005 wurden die folgenden Diagnosen gestellt: Kantonsgericht KG Seite 3 von 7