B. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2003 meldete die behandelnde Ärztin der IV-Stelle, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten stark verschlechtert habe. Seine Arbeitsunfähigkeit betrage seit dem 4. Oktober 2003 für unbestimmte Zeit 100 Prozent. Am 14. Oktober 2003 fand ein persönliches Gespräch mit dem Versicherten statt, anlässlich dessen dieser erklärte, dass endlich die Ursache für seine Schmerzen gefunden worden sei. Er sei als Kind von einer Zecke gebissen worden und leide noch heute unter den Folgen des Zeckenbisses.