Nach Einholung diverser ärztlicher Berichte und einem persönlichen Gespräch am 21. November 2000 gab die IV-Stelle am 19. Februar 2001 eine psychiatrische Abklärung in Auftrag. Das fachpsychiatrische Gutachten wurde am 10. Juni 2001 erstattet. Es wurden die folgenden Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gestellt: Lumbovertebralsyndrom mit einer erheblichen psychogenen Überlagerung auf neurotischem Substrat (ICD-10: F44.7) als Somatisierungsstörung (ICD-10: F45.0) respektive hypochondrische Störung (ICD-10: F45.2) sowie eine leicht depressive Stimmungslage (ICD-10: F32.0).