Es fällt zwar auf, dass sowohl die beiden Gutachten wie auch die interdisziplinäre Beurteilung dasselbe Datum tragen. Dies lässt sich aber damit erklären, dass bei bi- und pluridisziplinären Begutachtungen interdisziplinäre Besprechungen zwischen den einzelnen Fachrichtungen erwünscht, ja sogar notwendig sind. Im konkreten Fall dürfte das Datum (3. April 2012) dem Datum nach Finalisierung der interdisziplinären Beurteilung entsprechen.