Im Anschluss an die jeweiligen Einzeluntersuchungen diskutierten der rheumatologische und der psychiatrische Gutachter die erhobenen Befunde ausführlich und kamen nach einer interdisziplinären Bewertung zu folgender Beurteilung: Auf rheumatologischem Fachgebiet leide Kantonsgericht KG Seite 10 von 13