Als Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit werden genannt: anhaltende somatoforme Schmerzstörung, bestehend seit Ende des Jahres 2009 (ICD-10: F45.4), Persönlichkeit mit akzentuierten, emotional unreifen, impulsiven und histrionen Zügen, bestehend vermutlich bereits seit der Adoleszenz, sowie Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen Gründen (ICD-10: F68.0) (Vorakten S. 176). Allerdings seien die Kriterien zur Beurteilung einer Invalidisierung durch die anhaltende somatoforme Schmerzstörung allesamt als nicht erfüllt zu betrachten: weder sei von einer schweren psychiatrischen Komorbidität auszugehen, noch bestehe eine schwere körperliche Begleiterkrankung.