Insofern relativiere sich die Bedeutung von allenfalls objektivierbaren somatisch-pathologischen Befunden. In der klinischen Untersuchung habe cervical eine leichtgradige Chondrose im Segment von HWK5/6 und eine leichtgradige Osteochondrose im Segment von HWK6/7 dokumentiert werden können, was die cervical ausschliesslich für die Extension zu einem Drittel eingeschränkte Bewegungsamplituden, bei cervical ansonsten allseits freien Bewegungsamplituden, begründe; thorakal und lumbal hätten keine Bewegungseinschränkungen objektiviert werden können (Vorakten S. 152 f.).