Die Reduktion des Arbeitspensums konnte indessen nicht verhindern, dass die Schmerzen anhaltend zunahmen. Die Beschwerdeführerin wird unterdessen im Haushalt von Ehemann und Tochter unterstützt (rheumatologisches Gutachten vom 3. April 2012, Vorakten S. 160 und 154; psychiatrisches Gutachten vom 3. April 2012, Vorakten S. 181 f.). b) Zu den beklagten Beschwerden der Beschwerdeführerin finden sich die folgenden Arztberichte in den Akten: