C. Gegen diese Verfügung erhob die Versicherte, vertreten durch Rechtsanwalt Bruno Kaufmann, am 18. Oktober 2012 Beschwerde an das Kantonsgericht Freiburg. Sie beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zur weiteren Abklärung; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Weiter beantragt sie, es sei ein doppelter Schriftenwechsel anzuordnen und eine öffentliche Verhandlung mit Parteiverhör und Parteivortrag anzusetzen. Zur Begründung führt die Beschwerdeführerin aus, sie würde ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zu 100 Prozent arbeiten und nebenbei den Haushalt führen.