B. Am 10. März 2011 meldete sich die Versicherte bei der Invalidenversicherungsstelle des Kantons Freiburg (nachfolgend: IV-Stelle) zum Leistungsbezug an. Zu ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung gab sie an, sie leide unter einem Schmerzsyndrom (Kopf, Arme, Beine, Rücken) sowie einem Restless-Legs-Syndrom. Erste Schmerzen seien im Jahr 1992 aufgetreten, seither seien weitere Schmerzen dazugekommen. Die IV-Stelle führte am 5. April 2011 ein Erstgespräch mit der Versicherten, holte diverse Arztberichte ein und gab eine bidisziplinäre Begutachtung (rheumatologisch-psychiatrisch) in Auftrag.