{"Signatur": "FR_TC_011", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2015-04-20", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_011_605-2012-392_2015-04-20.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/605_2012_392_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b6418c003e5d5d3f196d7b15af221254adfdaadcf6981fa6d9844ee3e73ea4e2eb154e83ab1eff02651666ed1a5ed49c8f2f&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b6418c003e5d5d3f196d7b15af221254adfdaadcf6981fa6d9844ee3e73ea4e2eb154e83ab1eff02651666ed1a5ed49c8f2f&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=605_2012_392", "Checksum": "b8e21a60f02ff5b3ae9eb2110c58689e"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["605 2012 392"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe 20.04.2015 605 2012 392"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales 20.04.2015 605 2012 392"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. 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D.________ die folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: generalisiertes\nSchmerzsyndrom. Als Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit werden genannt:\nRestless-Legs-Syndrom; chronische Kopfschmerzen; chronisch venöse Insuffizienz. Die\nBeschwerdeführerin sei seit Jahrzenten nervös; durch kleine Aufregungen werde sie in Angst\nversetzt. Sie verspüre ziehende Schmerzen in den ganzen Beinen vor allem im Liegen, weshalb\nsie mehrmals pro Nacht erwache. Zunehmend würden diese Schmerzen auch in den Armen\nauftreten und tagsüber im Sitzen. Durch Massieren und Bewegen würden diese Schmerzen\nabnehmen. Daneben würde die Beschwerdeführerin unter chronischen Rückenschmerzen,\nchronischen Kopfschmerzen, vermehrtem Schwitzen seit der Menopause und einem Lymphödem\nan den Unterschenkeln leiden. Ansonsten keine Sensibilitätsstörungen, keine Störungen der\nHirnnerven oder andere auf neurologische Schäden verdächtige Symptome; der Neurostatus\nsowie die elektrophysiologische Untersuchung seien normal. Die Arbeitsfähigkeit könne nicht\nbeurteilt werden, da die Untersuchungen nicht unter diesem Gesichtspunkt stattgefunden hätten.\n\nAm 13. Juli 2011 stellte der Hausarzt der Beschwerdeführerin, Dr. med. E.________, Facharzt für\nAllgemeinmedizin FMH, die folgenden Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit:\nchronisches thorakolumbales Schmerzsyndrom mit chronischen Kopfschmerzen, diffusen\nWeichteilschmerzen, Schweregefühl in den Armen tagsüber, Schlafstörungen, Verdacht auf\nsymptomatisches Restless-Legs-Syndrom. Seit dem 7. September 2010 seien diverse\nArbeitsunfähigkeiten zwischen 50 und 100 Prozent attestiert worden. Wegen der Schmerzen und\nder Müdigkeit sei die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin stark eingeschränkt. Seit April 2011\nKantonsgericht KG\n\nSeite 8 von 13\n\nbestehe eine 75-prozentige Arbeitsunfähigkeit (Arztbericht vom 13. April 2011, Vorakten S. 113 ff.;\nvgl. auch Zuweisungsschreiben an die Rheumatologische Poliklinik des F.________ vom 13. Juli\n2011, Vorakten S. 108 f.).\n\nEine ambulante rheumatologische Untersuchung durch die Poliklinik für Rheumatologie des\nF.________ vom 25. August 2011 ergab die folgenden Diagnosen: costovertebrale Arthritis Th 9\nrechts (ICD-10: M54.6). Mittels der Anamnese seien die Schmerzen nicht klar entzündlich oder\nmechanisch zuzuordnen. In der klinischen Untersuchung liessen sich die Schmerzen durch\nkeinerlei Manipulation oder Bewegung provozieren. Hinweise auf eine radikuläre Reizsymptomatik\nwürden fehlen. In der Nachbefundung der MRI-Untersuchung der BWS werde eine costovertebrale\nArthritis rechts beschrieben. Ob dieser Befund die Beschwerden hinreichend erklären könne, sei\nnicht mit Gewissheit zu sagen; eine gewisse Ausweitungstendenz bei chronischem Verlauf der\nSchmerzen sei vorhanden, jedoch könne das genannte somatische Korrelat der Auslöser sein. Es\nwird eine Infiltrationsbehandlung des costovertebralen Gelenkes thorakal 9 rechts empfohlen\n(Bericht vom 15. September 2011, Vorakten S. 116 ff.).\n\nAuf Anraten ihres Hausarztes befindet sich die Beschwerdeführerin seit Dezember 2011 in\npsychiatrischer Behandlung bei Dr. med. G.________, Fachärztin für Psychiatrie und\nPsychotherapie FMH. Die Sitzungen finden einmal monatlich statt. Ein Arztbericht findet sich nicht\nin den Akten.\n\nc) In seiner Stellungnahme vom 10. November 2011 hält der Regional Ärztliche Dienst\nBern/Freiburg/Solothurn, Zweigstelle Freiburg (nachfolgend: RAD), eine bidisziplinäre\nBegutachtung (rheumatologisch-psychiatrisch) mit gegenseitigem Einvernehmen der Experten für\nnotwendig (Vorakten S. 129), worauf die IV-Stelle eine solche Begutachtung in Auftrag gab.\n\n"}