Zudem fehle dem Auslosungsverfahren jegliche Transparenz. So habe die IV-Stelle keinerlei Dokumentation zur Anfrage der Beschwerdegegnerin (Kriterien der Eingabe) noch zu den erhaltenen Resultaten ihrer Anfrage vorgelegt. Es sei nicht bekannt, welche MEDAS-Stellen überhaupt pro Auslosung im "Topf" enthalten seien und was der Losentscheid ergeben habe. Grundsätzlich sei ja denkbar, dass die Beschwerdegegnerin mehrere Anfragen pro versicherte Person an SuisseMED@P richte und anschliessend die MEDAS als ausgewählt bekannt gebe, welche ihrem Wunsch entspreche. Für ein faires, der Waffengleichheit gerecht werdendes Verfahren im Rahmen der rechtlichen Vorgaben von Art. 6 EMRK und Art.