In den Gegenbemerkungen wiederholt der Beschwerdeführer, dass das Verfahren vor der Vorinstanz mit gravierenden Mängeln behaftet sei und den Vorgaben eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht entspreche. Er formuliert folgende Rechtsbegehren: "1. Die Zwischenverfügung der Beschwerdegegnerin vom 22. Juni 2012 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, mit dem Beschwerdeführer ein Einigungsverfahren zur Bestellung der Gutachterstelle durchzuführen. 3. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer den gutachterlichen Fragenkatalog zur Stellungnahme zuzustellen.