B. Dagegen erhob A.________, vertreten durch Fürsprecherin Daniela Mathys, Bern, am 11. Juli 2012 Verwaltungsgerichtsbeschwerde, welche die IV-Stelle am 17. Juli 2012 zuständigkeitshalber an das Kantonsgericht Freiburg, Sozialversicherungsgerichtshof, weiterleitete. Er bestreitet, vor der Mitteilung der IV-Stelle vom 11. Juni 2012 über die Notwendigkeit der Durchführung einer medizinischen Begutachtung vorinformiert worden zu sein und den Fragekatalog erhalten zu haben. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Zwischenverfügung und die Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zur Durchführung des Einigungsverfahrens.